Lösungen
Die Realisierung eines Solar- oder Speicherprojekts kann komplex sein, wobei verschiedene Aktuere dabei vor verschiedenen Herausforderungen stehen. Wir bieten Projektierern, Flächeneignern, Gemeinden & Genossenschaften passende Lösungen an.
Flächeneigentümer
1. Netzanschlussprüfung. Eine wichtige Information für jedes Energie-Projekt ist: hat das umliegende Netz die notwendige freie Kapazität? Diese Information können nur Flächeneigentümer selbst einholen. Alternativ können Sie eine Vollmacht erteilen, und wir erledigen diese Aufgabe für Sie (ohne Kosten, unverbindlich und jederzeit widerrufbar). Eine zügige Abwicklung kann sich dabei auszahlen - Netzkapazitäten werden an denjenigen vergeben, der zuerst fragt. Falls Sie diesen Schritt direkt erledigen wollen, haben wir Ihnen ein entsprechendes Formular angehängt.
2. Detailprüfung. Falls die Netzanschlussprüfung positiv ausfällt, stehen die Zeichen gut. Der Wert Ihres Grundstücks steigt damit deutlich, z.B. im Vergleich zum Wert bei einer ausschließlich landwirtschaftlichen Nutzung. Nun kann man in die Detailprüfung gehen und planen, wie ein konkretes Projekt auf Ihrer Fläche aussehen könnte; also wie es sich wirtschaftlich und vor allem auch nach Ihren Bedürfnissen am besten betreiben ließe. Welche Art von Anlage würde sich anbieten? Möchten Sie Teile des Stroms selbst verwenden? Möchten Sie in eine Anlage mitinvestieren, oder möchten Sie die Fläche lediglich verpachten?
3. Pachtvereinbarung. Falls die obigen Prüfungen positiv ausfallen, machen wir Ihnen ein Pachtangebot. Pachtverträge dieser Art haben in der Regel eine Laufzeit von ca. 20 Jahren. Die Pachterträge können auch für mehrere Jahre im Voraus überwiesen werden.
4. Genehmigung, Errichtung & Betrieb. Die Anlage wird errichtet und leistet ihren Beitrag zur Deutschen Energiewende. Das bedeutet günstigeren & saubereren Strom für die gesamte Gesellschaft.
5. Rückbau. Wie im Pachtvertrag festgeschrieben, wird die Anlage nach ihrer Betriebsdauer vollständig zurückgebaut. Die Fläche kann im Anschluss wieder anders genutzt werden, zum Beispiel landwirtschaftlich. Die Kostenübernahme für den Rückbau sind ebenfalls im Vertrag geregelt, und werden nicht vom Verpächter, sondern vom Betreiber getragen.